Pilgern in der Schweiz: Einzelpilger und in Gruppen:
Der Bundesrat hat am 27.5. entschieden, dass ab dem 30. Mai die maximale Personenanzahl für Gruppen in der Öffentlichkeit von 5 auf 30 erhöht wird. Damit ist in Der Schweiz nicht nur das Pilgern als Einzelperson möglich, sondern ab dann auch wieder das Pilgern in Gruppen bis 30 Personen. Nach wie vor gelten die Abstandsregeln (2m) und die Hygieneempfehlungen (Hände waschen). Bei Reisen mit dem öffentlichen Verkehr wird ein Mundschutz empfohlen, wenn z.B. in Stosszeiten die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Gruppenpilgerwanderungen benötigen ein Schutzkonzept, das Führen von Präsenzlisten, sowie das Einhalten der grundsätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln.
Im Hinblick auf Übernachtungen empfiehlt Jakobsweg.ch, im Voraus telefonisch anzufragen, ob die Unterkunft geöffnet ist und noch ein Platz frei ist. Zwar dürfen Beherberger ihren Betrieb offen haben. Aber nicht alle haben ihren Betrieb wieder geöffnet, oder sie haben aufgrund der Coronaregeln nur ein eingeschränktes Platzangebot. Das gilt auch für einzelne Pilgerherbergen.
Pilgern in Richtung Santiago: Frankreich und Spanien:
Der von den Regierungen kommunizierte Plan sieht vor, dass ab dem 15. Juni die Grenze zwischen der Schweiz und Frankreich wieder geöffnet ist. Spanien hat die Absicht geäussert, Einreisen wieder ab dem 1. Juli zu ermöglichen (ohne nachfolgender 14-tägiger Quarantänezeit). Einer Pilgerwanderung auf dem Jakobsweg in Richtung Santiago de Compostela ist ab dann also wieder möglich.
Hinweis:
Wir empfehlen Pilgerinnen und Pilgern, vor ihrer Pilgerwanderung die jeweilig geltenden Reiseregelungen in Erfahrung zu bringen, da nicht ausgeschlossen ist, dass es wieder Änderungen gibt.
Buën Camino auch in diesen besonderen Zeiten!
Walter Wilhelm, Präsident Jakobsweg.ch / Birsfelden, den 28.5.2020
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Herzliche Grüsse
Ihr Camino Europe Team